In der neuen NJW sucht eine „RA-Partnerschaftsgesellschaft“: „Professor/-in als Namenspartner“.
Es sei „RA-Zulassung erforderlich“. Weiter: „Keine wesentl. Mitarbeit, Haftungsfreistellung, Pauschalhonorar.“
Sicher wird man einen finden. Und die Rechnung wird aufgehen. Das rechtsuchende Publikum wird darauf reinfallen. Blendwerk!
Wenn mich nicht alles täuscht erscheint diese Anzeige schon seit einigen Wochen regelmäßig. Entweder es hat sich noch niemand gefunden der seinen Titel dafür hergibt, oder aber es hat der Name einfach nicht pompös genug geklungen.
Ich denke, schon alleine die Anzeige lässt Rückschlüsse über die Kompetenz dieser Kanzlei zu. Wenn sie gut wäre müsste sie sich nicht mit fremden Federn schmücken.
Der Punkt ist: Aller Wahrscheinlichkeit hat Herr Flauaus die Annonce selbst geschaltet.
Das ist dann also günstiger als eine Honorarprofessur?
Wieso soll das wahrscheinlich sein, daß ich die Anzeige geschaltet habe?
Ist das nicht Betrug?