Aus einer Pressemitteilung des BGH von heute ergibt sich, daß der 1. Senat durch Urteil den Freispruch des LG Mannheim bestätigt hat. Damit endet ein Verfahren aus den 90er Jahren, das nach rechtskräftiger Verurteilung über die Wiederaufnahme schließlich 2009 zum Freispruch führte
Freispruch Harry Wörz‘ rechtskräftig
Schreiben Sie eine Antwort