Der Bundesgerichtshof hatte in seinem Beschluss vom 12.11.2004 über die Arbeit des psychiatrischen Sachverständigen Dr. B. aus Wiesbaden viel unschönes gefunden und „seinetwegen“ ein Urteil des Landgerichts Koblenz aufgehoben (BGH-StV 2005, 124) . Seine Sachkunde sei nach Lage der Dinge zweifelhaft, sein Gutachten nicht ohne Widersprüche. Bei dem wegen Mordes untergebrachten sei weder eine Sexualanamnese noch eine detaillierte Beziehungssnamnese vorgenommen worden. Weiterlesen
Einmal Gerichtssachverständiger, immer …
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