Gestern war ein schöner Tag im beschaulichen Nachbarbundesland Rheinland-Pfalz. Bei bestem Wetter feierte man den landesweiten „Verkehrskontrolltag“. Über 66.000 motorisierte Verkehrsteilnehmer waren gekommen. Und mehr als 6000 Preise wurden verteilt für von diesen begangene „Verkehrsverstöße“. Alleine 2500 von ihnen wollten so schnell zum landesweiten Verkehrskontrolltag, dass sie die örtlich zulässige Geschwindigkeit nicht einhalten konnten. Nicht jeder konnte gewinnen und es ging natürlich vor allem um das „Dabeisein“. Denn das ist -ganz im olympischen Sinne- bekanntlich alles. Und die für diesen herrlichen Tag Verantwortlichen werden dem entsprechend sagen: „Das ist es, was wir unter Sport verstehen: absolute Siegesgewissheit“ (so wie Majestix im Hinblick auf den Zaubertrank bei „Asterix bei den Olympischen Spielen“). Denn das Schönste am landesweiten Verkehrskontrolltag in Rheinland-Pfalz ist doch der Sieg auf ganzer Linie für die stets von bösen Menschen in Gefahr gebrachte Verkehrssicherheit und -last but not least- der Sieg für den Staatsfiskus (pst, nicht so laut!).
Sicher sicher: nur ein geradezu unerwünschter Nebeneffekt, aber immerhin.
So wird es sicher auch bald in Hessen neben dem „Hessentag“ auch einen „Verkehrskontrolltag“ geben. Und das ist auch gut so! Am besten in allen Ländern Deutschlands und jeden Tag!
Juppijuuu! Und erst die Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Rechtsanwälte! Von der Verkehrsrechtsschutz bezahlt können fehlende Bedienungsanleitungen, Messfehler und weiß der Geier was sonst noch gerügt werden, mächtige Textbausteinschriftsätze ausgedruckt und dann (natürlich erst im Termin vor dem AG, ,keinesfalls früher!) doch noch die Einsprüche zurückgenommen werden. Natürlich nur, weil es ja um die Verwirklichung des Rechtsstaates und die Wahrnehmung der verfassungsmäßigen Rechte des Mandanten geht. Die Gebühren : ein unerwünschter Nebeneffekt bzw. eigentlich nur genommen, weil man ja als verantwortungsbewusster Bürger einen ReNo-Arbeitsplatz finanzieren muss!
„Achtungkontrolle“ ist sicher Bußgeldrichter, sonst ist nicht erklärbar, dass er das Vorlegen von Anträgen usw. „erst im Termin vor dem AG“ rügt. Die altruistischen Verkehrsanwälte sichern nicht nur den besagten ReNo-Arbeitsplatz, sondern auch den seinen. Auch nur ein Nebeneffekt.
Das „natürlich erst im Termin“ bezog sich auf die Einspruchsrücknahme, wie sich daraus ergibt, dass der Klammereinschub nach den Worten „und dann“ steht.