Dramatische Entwicklung nach dem Lucas-Freispruch. Nachdem die beiden in seinem Prozeß als Zeugen vernommenen Berufsrichter heute nicht am Arbeitsplatz erschienen waren und auch sonst nicht erreichbar waren, hatte die Staatsanwaltschaft Augsburg, die inzwischen wegen uneidlicher Falschaussage gegen die Zeugen ermittelt, einen Haftbefehl wegen Fluchtgefahr beantragt, der vom Amtsgericht Augsburg auch erlassen worden ist. Im Rahmen der Fahndung sollen die beiden Zeugen mit einem auf den Bundesgerichtshof zugelassen gepanzerten PKW versucht haben, eine Straßensperre zu durchbrechen. Dabei soll von ihnen auch die Dienstwaffe von Armin Nack eingesetzt worden sein. Wie sie in deren Besitz gekommen sind und wer ihnen das Fahrzeug zur Verfügung gestellt hat, ist noch ungeklärt. Die Ermittlungen laufen.
Das kommt dabei heraus, wenn am 1. April ein der versuchten Strafvereitelung angeklagter Anwalt freigesprochen wird. Burhoff dazu.
Sehr witzig! Traurig eher, dass den Kronzeugen der Anklage voraussichtlich eher nichts passieren wird.
Sie sind ja eine Ulknudel von Mario Barthschem Kaliber. Wer hätte das gedacht? Vielleicht werden Sie für die nächste Kampagne: „Strafverteidiger – ich bin doch nicht blöd!“ des DAV engagiert.
in Bayern ist ja wohl vieles möglich, aber das dann doch wohl nicht. aber sehr schönes Posting zum 1. April. Congratulations 🙂
Ach, Nack hat ne Waffe? Der ist doch auch ohne schon gefährlich.
@RA JM
ich fürchte auch, wenngleich sie es mehr als verdient hätten, wobei die Herren Staatsanwälte auch nicht vergessen werden sollten.