StA Trier verhaftet Zeugin im Sitzungssaal

Verdutzt blickte die Zeugin drein, nachdem ihr der garstige Staatsanwalt, über den und seinen Kollgen ich schon hier und hier berichtet hatte,  im Sitzungssaal des Landgerichts Trier die vorläufige Festnahme erklärt hatte. Es bestehe der Verdacht einer uneidlichen Falschaussage. Der Vorsitzende hatte soeben seine Anträge sowohl auf wörtliche Protokollierung als auch die Vereidigung der Zeugin abgelehnt. Einen Gerichtsbeschluss beantragte der Staatsanwalt nicht. Er kündigte statt dessen die dann folgenden „Diensthandlungen“ an. Ein Verteidiger fand sich schnell. Diesen ließ der Staatsanwalt jedoch nicht zu seiner neuen Mandantin, die in den „Gewölben“ des Landgerichtsgebäudes eingesperrt war. Die Entscheidung legte er in die Hände des Ermittlungsrichters, der keine Einwände hatte. Später lehnte dieser dann immerhin den Haftbefehlsantrag des Staatsanwalts ab. Mangels Verhältnismäßigkeit. Wie ein Strafjurist, der ernst genommen werden will, dringenden Tatverdacht und Haftgrund (Fluchtgefahr) bejahen konnte, blieb rätselhaft.  Worin das Falsche in ihrer Aussage lag, erschloss sich nicht. Aber die Aussage missfiel dem Staatsanwalt. Fluchtgefahr bei einer verheirateten, nicht vorbestraften, berufstätigen Mitfünfzigerin bei dem Delikt? Aber egal, das Ergebnis zählte.
So ist’s in den Fängen der Trierer Strafjustiz. Zumindest die Folterwerkzeuge werden gezeigt und ein paar Stunden Freiheitsentzug haben noch keinem geschadet.

12 Gedanken zu „StA Trier verhaftet Zeugin im Sitzungssaal

  1. flauaus Beitragsautor

    Die Vorschläge sind abenteuerlich! Ich wäre da vorsichtig. Sonst ermittelt die StA auch gegen die Kommentatoren (wegen falscher Verdächtigung). Da ist dann ganz schnell einmal ein weiterer Haftbefehl beantragt. Und wer weiß, ob den der Ermittlungsrichter nicht dieses Mal nicht für durchaus verhältnismäßig hält. Der Rest ist sowieso keine Hürde. Man denke auch an den erwägenswerten Durchsuchungsbefehl und mögliche Zufallsfunde. Also, Mund halten und der Meinung sein: „endlich mal ein Staatsanwalt, der durchgreift!“ Dann passiert einem nichts.

    Antworten
  2. Bedenkenträger

    Es besteht doch wohl im Falle einer Falschaussage der offensichtliche Haftgrund der Verdunklungsgefahr. Jedenfalls dann, wenn die Falschaussage auf einer Absprache mit dem Angeklagten beruht.

    Witzig, wie sich manche Strafverteidiger über das Verhalten anderer von oben herab amüsieren, dabei aber selbst gravierende Wissenslücken in Kerngebieten des Strafprozessrechts offenbaren. Völlig Korrekt bleibt in einem solchen Fall allein die Ablehnung eines Haftbefehls aus Gründen der Verhältnismäßigkeit.

    Antworten
  3. flauaus Beitragsautor

    Was soll denn das für ein schnöseliger Kommentar sein. Und von „“Wissenslücken in Kerngebieten…“ schwadronieren. Typisch für solche „Bedenkenträger“, dass sie ihren Unfug im Schutze der Anonymität absondern. Wer weiß etwas von „Absprachen mit dem Angeklagten“? Diese Annahme setzt Tatsachen voraus! Der Angeklagte sitzt i. ü. in Haft. Beim Haftgrund ginge es ggf. nicht um die Verdunklung der Tat, derentwegen der Angekl. einsitzt, sondern selbstverfreilich um diejenigen Tatumstände, die den Gegenstand des Verf. gg. die Zeugin bilden. Was soll es denn da zu verdunkeln geben? Auf diesen Gedanken kam ja nicht einmal die StA Trier.

    Antworten
  4. Bedenkenträger

    Witzig auch, dass dann wenn jemand den Finger in die Wunde legt, gleich ins Unsachliche gewechselt wird: „Schnöselig“, „Unfug“, „schwadronieren“.

    Kleiner Nachhilfeunterricht: Es genügt für § 112 StPO vollkommen VerdunklungsGEFAHR! Anhaltspunkte hierzu hat die Zeugin durch ihre uneidliche Falschaussage wohl zur Genüge (Ja, für das eigene Verfahren) gegeben. Dies ist – wie auch der Kommentar weiß – ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshof.

    Schöne Grüße aus der Anonymität, die an der sachlichen Richtigkeit der Angaben nichts ändert.

    Antworten
  5. flauaus Beitragsautor

    Ich werde auf diesen Unsinn nicht mehr inhaltlich eingehen. Eines nur: Mir geht in der Tat die Hutschnur hoch, wenn irgendsoein Anonymus namens „Bedenkenträger“ alles „witzig“ findet. Ja, echt total witzig, wenn man mal so mir nichts dir nichts verhaftet wird, weil sich ein Staatsanwalt verrannt hat. Ich lach‘ mich kaputt.

    Antworten
  6. Helmut Karsten

    Da lobe ich mir mein Bamberger Landgericht. Hier werden erwiesene Falschaussagen, die Anzeigen hierüber, die Anzeigen wegen Prozessbetrug und Verleitung zur Falöschaussage zumindes t solange legitimisiert, bis ein Urteil, beruhend auf der Falschaussage, ergangen ist. Danach werden die Anzeigen endgültig eingestellt.
    mehr auf meiner HP unter Zivilprozess bzw. Prozessbetrug (ganz runter scrollen), ganz tief, denn dieser ‚move‘ kommt aus der untersten Schublade des „Rechtsstaats“.

    Antworten
  7. Bedenkenträger

    Da haben Sie für einen Strafverteidiger eine überraschend niedrige Frustrationstoleranz, wenn Ihnen da so schnell die „Hutschnur hochgeht“ (Bin selbst aus modischen Gründen kein Hutträger).
    Das finde ich witzig.

    Antworten
  8. flauaus Beitragsautor

    Meine „Frustrationstoleranz“ ist halt niedrig bei solch eiskalten Zynikern wie „Bedenkenträger“, der hoffentlich nur ein „kleiner Referendar“ ist der sich witzig, äh, wichtig tut und nicht über die zum maßvollen Umgang staatlich verliehene Macht verfügt, andere einzubuchten (wie witzig!). Dies natürlich nur in „offensichtlichen“ Fällen (wie diesem), ohne „gravierende Wissenslücken“ und alles „völlig korrekt“.

    Antworten

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahren Sie mehr darüber, wie Ihre Kommentardaten verarbeitet werden .