Bosbach, „Freude“ und „problematische“ Urteile des BVerfG

Der Vorsitzende des Innenausschusses des Deutschen Bundestages Bosbach ((CDU) nennt das gestrige Urteil des BVerfG zur Sicherungsverwahrung „problematisch“, nachdem er gestern schon unangenehm durch die Äusserung aufgefallen war, die Kanzlerin dürfe sich doch wohl noch „freuen“, wenn ein Massenmörder wie Bin Laden getötet wird.
Vielleicht entspricht es ja der Vorstellung eines Herrn Bosbach, mit den Sicherungsverwahrten ähnlich wie mit Bin Laden zu verfahren. Wäre sicher weniger  „problematisch“. Mörder wären sicher auch darunter, mitunter sogar Massenmörder, was dann wieder zu „Freude“ Anlass geben könnte.

4 Gedanken zu „Bosbach, „Freude“ und „problematische“ Urteile des BVerfG

  1. Matthias

    Problematisch ist es für ihn deshalb, weil er jetzt wieder Rechtsstaat spielen muss. So tun, als halte er sich an die Verfassung.
    So tun, als hätten Verurteilte Rechte.
    So tun, als gelte die MRK auch in Deutschland.

    Wenn das nicht problematisch für so schräg gestrickte Ausschüssler ist, was dann.

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  2. klabauter

    Ich weiß nicht, was an einer Äußerung, ein Urteil sei „problematisch“ auszusetzen sein soll. Dürfte sich jedenfalls noch im demokratisch- rechtsstaatlichen Meinungsspektrum bewegen, im Gegensatz zu den Äußerungen aus der CSU zum Kruzifix-Urteil des BVerfG oder
    Äußerungen eines BT-Präsidenten zum Emmely-Urteil des LAG
    Und natürlich ist es problematisch, wenn das BVerfG, das jahrzehntelang die SV als völlig unporblematisch angesehen und auch die nachträgliche SV sowie die rückwirkende Verlängerung abgenickt hat, auf einmal zum gegenteiligen Ergebnis kommt und die gesamten Regelungen zur SV kippt. Erst nach ein paar kräftigen Anstößen aus Straßburg ist dem BVerfG plötzlich die Verfassungswidrigkeit der Gesamtregelung eingefallen, deshalb ja auch der lange und breite Einleitungssermon in der Entscheidung, warum man jetzt dann doch aufgrund neuerer Erkenntnisse zur EMRK die bisherigen Entscheidungen zur SV nahezu komplett über Bord wirft.
    @Matthias: Offenbar hat das BVerfG dann in seinen früheren Entscheidungen zur SV auch nur „Rechtsstaat gespielt“ und nur so getan, als ob?

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