Noch „gerechterer“ Straßenverkehr

Wenn es von der Homepage des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur tönt, man werde im Rahmen der uns kurz bevorstehenden StVO-Novelle den Straßenverkehr noch sicherer, klimafreundlicher und gerechter (sic!) machen, verheißt dies für den Autofahrer nichts Gutes. Gerechtigkeit im so verstandenen Sinne bedeutet nichts anderes als härtere Sanktionen für Verkehrsübertretungen und was böte sich da mehr an als die Geschwindigkeitsüberschreitungen, denn Deutschland lässt es sich viel Geld kosten, weniger an Stellen, die dessen bedürfen, aber an Stellen, an denen sich das blitzen „lohnt“, entsprechende Messeinrichtungen vorzuhalten und mit gigantischen zentralen Bußgeldstellen und unzähligen Bußgeldrichtern ordentlich zuzulangen. Führte bislang eine Geschwindigkeitsüberschreitung erst bei mehr als 20 km/h zu einem Punkte in Flensburg soll dies nun bereits bei einer Überschreitung um mehr als 15 km/h der Fall sein. Dass besonders schmerzhafte einmonatige Fahrverbot soll danach innerorts bereits im Regelfall (und damit immer) bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 20 km/h (bisher mehr als 30 km/h) und außerorts bei mehr als 25 km/h (bisher mehr als 40 km/h) verhängt werden. Die Bußgelder werden selbstverständlich ebenfalls erhöht, wenn auch maßvoll. Das ist es, was man in Berlin unter Gerechtigkeit versteht. Vielfahrer werden dies anders sehen.

Ein Gedanke zu „Noch „gerechterer“ Straßenverkehr

  1. admin Beitragsautor

    Im Nachhinein muß man dann doch sagen, ist das Ziel, den Straßenverkehr durch die Novelle „gerechter“ zu machen, alleine dadurch nicht völlig verfehlt worden, dass durch die Unfähigkeit, die Ermächtigungsgrundlage im Straßenverkehrsgesetz zu zitieren (Verstoß gegen Art. 80 GG), die verschärften Fahrverbotsregeln zumindest vorläufig vom Tisch sind. Der ambitionierte Dilettantismus bis hinauf in ein Bundesministerium ist allerdings ernüchternd. Wahrscheinlich war Covid-19 dran schuld.

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