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DJT zur Präklusion im Beweisantragsrecht der StPO

Zum Meinungsstreit im BGH, dieses Thema betreffend, hatte ich vom Frühjahrssymposium berichtet. Der Gutachter des DJT zum Thema: „Erfordert das Beschleunigungsgebot eine Umgestaltung des Strafverfahrens?“, Prof. Kudlich (Erlangen) hat sich in der Beilage zur NJW vom 27.05.10 (S. 89) nun hierzu geäussert und die Rechtsprechung des 1. Strafsenats zur Fristsetzung im Beweisantragsrecht (insbes. BGHSt 52, 355, NJW 2009, 605) als mit § 246 I StPO nicht vereinbar abgelehnt. Es scheint, als wachse der Widerstand gegen die Fristenlösung. Nacks Einschätzung, die Sache wäre nun mal jetzt so entschieden, die Verteidiger hätten das halt hinzunehmen und er hätte auch „basta“ sagen können, war wohl doch nicht das letzte Wort in dieser Sache.

Präklusion im Strafprozeß

Beim 13. Strafverteidiger-Frühjahrssymposium am vergangenen Wochenende in Karlsruhe hatte Eberhard Kempf die neue Rechtsprechung des 1. Strafsenats des BGH, wonach einerseits das Kriterium der Wesentlichkeit einer zu erwartenden Verfahrensverzögerung bei einem zum Zwecke der Prozeßverschleppung gestellten Beweisantrag jedenfalls restriktiv auszulegen, wenn nicht gar aufzugeben sei (BGH St 51, 333) ebenso kritisiert wie die Entscheidung des 1. Strafsenats im 52. Band, Seite 355, wonach bereits nach 10 Verhandlungstagen es dem Vorsitzenden nicht verwehrt sei, eine Frist zur Stellung von Beweisanträgen zu setzen. Dies sei contra legem entschieden, nämlich entgegen § 246 I StPO.
Der 5. Senat hatte die Fristsetzung ursprünglich einmal in einem Verfahren von 3 1/2jähriger Dauer und 291 Verhandlungstagen und einer einer wahren Antragsflut des Verteidigers Rieger (zu Recht) für zulässig erachtet (NJW 2005, 2466).
Armin Nack hat unter Verweis auf den Beschluss des BVerfG, der zu der im 52. Band abgedruckten Entscheidung ergangen ist (NJW 2010, 592), wonach ihr Verfassungsrecht nicht entgegenstünde, in einem Statement davon gesprochen, dies müßten die Rechtsanwälte nun so hinnehmen und er könne dazu auch eigentlich „basta“ sagen. Weiterlesen