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Bosbach, „Freude“ und „problematische“ Urteile des BVerfG

Der Vorsitzende des Innenausschusses des Deutschen Bundestages Bosbach ((CDU) nennt das gestrige Urteil des BVerfG zur Sicherungsverwahrung „problematisch“, nachdem er gestern schon unangenehm durch die Äusserung aufgefallen war, die Kanzlerin dürfe sich doch wohl noch „freuen“, wenn ein Massenmörder wie Bin Laden getötet wird.
Vielleicht entspricht es ja der Vorstellung eines Herrn Bosbach, mit den Sicherungsverwahrten ähnlich wie mit Bin Laden zu verfahren. Wäre sicher weniger  „problematisch“. Mörder wären sicher auch darunter, mitunter sogar Massenmörder, was dann wieder zu „Freude“ Anlass geben könnte.

We want ‚em – dead or alive!

So sprach George W. Bush einst. Man dachte, dass „alive“ dann nur ein sehr vorübergehender Zustand sein würde. Obama hat jetzt den Cowboy gemacht. Jetzt verwechselt keiner mehr Obama mit Osama.
Pakistan wurde nicht gefragt. Erst nach der Liquidierung auf fremdem Territorium post festum rief Obama in Islamabad an. Keine internationalen Verwicklungen, kein Auslieferungsverfahren, kein Prozess, kein Urteil, keine Strafvollstreckung. Einfach bum – und aus. So wird das gemacht.
Das könne ihm die Wiederwahl sichern, heißt es.
Wenn ich noch Jungjuristen zu prüfen hätte, hätte ich einen schönen neuen Fall. Für die Anfänger Mordmerkmale, mittelbare Täterschaft und so’n Zeug. Für den Fachanwaltskurs Vollstreckung internationale Haftbefehle gegen ausländische Staatsoberhäupter.