Der Vorsitzende wollte eine Frage des Verteidigers als nicht zur Sache gehörend beanstanden und fragte daher nach, worauf sie ziele. Der Verteidiger erwiderte, das erläutere er gerne, aber in Abwesenheit des Zeugen.
Der Vorsitzende: „Dat dauert mir zu lange. Fragen Sie weiter!“
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