Der Fall Görgülü, in dem ein Vater jahrelang um seinen Sohn kämpfte, der von der Mutter zur Adoption freigegeben worden war, ist nun auch forensisch weitgehend aufgearbeitet. Die FAZ hatte im Oktober berichtet, daß dem Vater des inszwischen 9jährigen Jungen das Sorgerecht übertragen worden ist.
Die Richter des Familiensenates des OLG Naumburg, die entgegen den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte dieses Ergebnis und bereits den Umgang des Vaters mit seinem Sohn vereitelt hatten, können ebenfalls aufatmen. In einer sofortigen Beschwerdeentscheidung des Strafsenates des OLG Naumburg wurde nun die Ablehnung der Zulassung der Anklage wegen Rechtsbeugung durch das Landgerichts Halle bestätigt (Link: http://rsw.beck.de/rsw/upload/NJW/KW_44-2008.pdf).
Da bleibt dem Laien ja nichts anderes übrig, als dem Strafsenat des OLG Naumburg zu danken. Endlich versteht auch ein Laie, warum kein Richter des NS-Regines in diesem Land je verurteilt wurde.
Besonders interessant waren die (fehlenden) Ausführungen des Strafsenats zur Remonstrationspflicht der angeklagten Mitglieder des Senats.
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