Maßgeblich für die Höhe des Bußgeldes ist der Tatzeitpunkt. Liegt er vor dem 01.02.09 sind die alten Sätze anzuwenden, danach die Neuen.
Maßgeblich für die Höhe des Bußgeldes ist der Tatzeitpunkt. Liegt er vor dem 01.02.09 sind die alten Sätze anzuwenden, danach die Neuen.