Strafvollstreckungskammer entscheidet gegen Staatsanwaltschaft und JVA

Aus einer Entscheidung der Strafvollstreckungskammer Darmstadt vom 24.03.2009 (1e StVK 1591/08):
Der Verurteilte hatte die Aussetzung der Vollstreckung zur Bewährung beantragt, nachdem 2/3 der Strafe vollstreckt waren. „Die Staatsanwaltschaft* hat das Gesuch nicht befürwortet. Die Justizvollzugsanstalt** hat das Gesuch ursprünglich in ihrer Stellungnahme vom 11.06.2008 befürwortet. Nachdem die Staatsanwaltschaft das Gesuch – entgegen einer in der Hauptverhandlung gegebenen Zusage – nicht befürwortet hatte und von der Strafvollstreckungskammer ein Sachverständigengutachten eingeholt worden war, hat die Justizvollzugsanstalt ihre damalige Einschätzung nicht mehr aufrecht erhalten und in ihrer Stellungnahme vom 03.12.2008 zu dem erneuten Gesuch des Verurteilten die bedingte vorzeitige Entlassung nicht mehr befürwortet.

Zwar wäre es – auch insoweit in Übereinstimmung mit den Ausführungen des Sachverständigen – wünschenswert gewesen, daß der Verurteilte sich vor seiner bedingten Entlassung im Rahmen von Vollzugslockerungen ein noch stabilerers Entlassungsumfeld hätte aufbauen und z.B. schon eine Beschäftigung hätte suchen können. Dem Verurteilten kann jedoch nicht zum Nachteil gereichen, daß ihm solche Lockerungen von der Justizvollzugsanstalt, die ursprünglich sogar ohne Lockerungen seine vorzeitige Entlassung befürwortet hatte, mit Hinweis auf eine angebliche Missbrauchs- und Fluchtgefahr nach Vorliegen des ersten Gutachtens versagt worden sind, obwohl bereits in diesem Gutachten Lockerungen für den Verurteilten empfohlen wurden.“

Alleine die sachliche Darstellung der Vorgänge und wie Staatsanwaltschaft Heidelberg und JVA Darmstadt hier agiert haben, spricht für sich und bedarf keiner weiteren Kommentierung. Am 25.03.2009 wurde der Verurteilte aus der Strafhaft bedingt entlassen.

* Heidelberg
** Darmstadt

Ein Gedanke zu „Strafvollstreckungskammer entscheidet gegen Staatsanwaltschaft und JVA

  1. Momo

    Hallo.
    Ich war am 5.07.2016 beim Berliner Landgericht wegen 2/3 Termin es geht um vorzeitige Entlassung des Gericht wollte mich entlassen aber der Richter wollte lieber sicher sein und hat beschlossen ein kriminologisxhes Gutachter zu beauftragen der Gutachter war schon bei mir in der jva Heidering der hat auch meine Entlassung befürwortet.
    Meine Frage wäre ; in diesen Sinne kann der Staatsanwaltschaft in Beschwerde gehen? Falls ja was passiert mit mir kann ich trotzdem entlassen werden oder muss ich bis Endstrafe absetzen hab nämlich noch bis april 2017 .
    Bitte antworten Sie mir meine Frage
    Ich bedanke mich im voraus.

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