Wolfgang Thierse, Landesarbeitsgericht und Berliner Anwaltverein

Wenn der Vizepräsident des Deutschen Bundestages Wolfgang Thierse ein Urteil eines Landesarbeitsgerichtes als „barbarisch“ und „asozial“ kritisiert und daraufhin vom Berliner Anwaltverein zum Rücktritt aufgefordert wird, dann verkennen dessen Vereinsvordere erstens, daß staatliche Gewaltenteilung gerade nicht bedeutet, daß die eine Gewalt tatenlos dabei zusehen muß, wie die andere ihr Unwesen treibt, zweitens, daß Meinungsfreiheit kein Privileg lediglich derer ist, an deren Meinung sowieso keiner interessiert ist, weil sie sich nicht in irgendwelchen Leitungsfunktionen befinden, und drittens, daß das dieser Rücktrittsforderung wohl zugrunde liegende Immunitäts- und Infallibilitätsdogma zugunsten der Justiz nur belegt, daß es der kritisierten Entscheidung wohl an innerer Uberzeugungskraft gefehlt hat. Wer als Politiker Urteile kritisiert, muß zurücktreten, oder wie? Leben die Rechtspflegeorgane, die dergleichen fordern, eigentlich in einem Raumschiff ohne Kontakt zur Erde?
Eigentlich müßte jetzt jemand den Rücktritt derer fordern, die Thierses Rücktritt gefordert haben, wenn nicht schon die erste Rücktrittsforderung so albern, unmotiviert und schlicht publizitätsbedacht, also nicht ernst zu nehmen, gewesen wäre.

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