Der Staatsanwalt vermeidet jede Bloßstellung!

Die FAZ schreibt heute über den Fall der Musikerin, die auf Antrag der Staatsanwaltschaft Darmstadt wegen gefährlicher Körperverletzung in Untersuchungshaft sitzt:
http://www.faz.net/s/Rub475F682E3FC24868A8A5276D4FB916D7/Doc~EA1FA4EEB6E6748DCB84448B7801D2C4F~ATpl~Ecommon~Scontent.html
Der Autor wundert sich verständlicherweise darüber, daß der Staatsanwalt Ger Neuber sehr auskunftsfreudig ist und über das Intimleben der Beschuldigten vor der Presse plaudert.
In Nr. 4a der Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren heißt es hierzu: „Der Staatsanwalt vermeidet alles, was zu einer nicht durch den Zweck des Ermittlungsverfahrens bedingten Bloßstellung des Beschuldigten führen kann.“ Er wird wohl nicht behaupten wollen, daß die bisherige Ausbreitung des Falles in der Öffentlichkeit dem gerecht wird.

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