Harry Wörz war im Januar 1998 vom Schwurgericht Karlsruhe wegen versuchten Totschlags an seiner Frau zu 11 Jahren verurteilt worden. Die Revision wurde verworfen. Sechs Jahre später wurde das Verfahren auf Antrag des Veurteilten wieder aufgenommen, nachdem der Antrag zunächst abgelehnt und in der Beschwerde darüber entschieden werden mußte. In der zweiten Hauptverhandlung wurde Wörz freigesprochen. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage wurde dieses Urteil aufgehoben (1 StR 180/ 06; http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=1cd39cfea38fa3ab83699aa9382e459d&client=13&nr=38028&pos=0&anz=6&Blank=1.pdf) und nun im dritten Durchgang seit dem 22.04.2009 erneut in Mannheim verhandelt. Wörz hatte 4 1/2 Jahre in U-Haft verbracht. Heute nun der Freispruch. Die Nebenklage hat erneut Revison angekündigt. Weiter in Verdacht bleibt der damalige Geliebte des Opfers, ein Pforzheimer Polizist, der damals ein Alibi seiner Ehefrau vorweisen konnte. http://www.harrywoerz.de/
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