Archiv für den Tag: Oktober 30, 2009

Aschaffenburger Strafrichter: Anwälte sind Arschlöcher

So berichtet die FAZ im Regionalteil am 30.10.09, dies habe er gesagt. Außerdem wüsche er sich die RAF wieder, die das Aschaffenburger Justizgebäude in die Luft sprengen möge, weil es das zweithässlichste in der Stadt sei. Leider versäumt es die FAZ mitzuteilen, welches der Architekturexperte in Robe für das hässlichste Gebäude der Stadt Aschaffenburg, genannt Aschebärsch, hält (wobei man bei solchen Fragen geteilter Meinung sein kann: in derselben Ausgabe wird berichtet, die Römer-FDP fordere den Abriss des unter Denkmalschutz stehenden Bundesrechungshof-Gebäudes und berufe sich dabei ausgerechnet auf einen peinlichen Präzendenzfall, nämlich den des längst niedergelegten Hochtief-Hochhauses in der Bockenheimer Ldstr. von Egon Eiermann). Aber zurück zum Thema: Der Landgerichtspräsident habe ihn für alles das jedenfalls gerügt und das mit den Arschlöchern sogar als eine „kaum zu überbietende Frechheit“ bezeichnet. Wer wollte dem widersprechen? Weiterlesen

Nachtragsanklage „bestellt“ – Befangenheitsantrag

Heidi Müller-Gerbes berichtete am Mittwoch in der FAZ vom Prozeß vor der Darmstädter Wirtschaftsstrafkammer gegen den Frankfurter Anwalt, der mit einer hochrangigen hessischen Richterin verheiratet ist. Dort hieß es, die Kammer hätte bei der Staatsanwaltschaft eine Nachtragsanklage bestellt, um keine rechtlichen Hinweise erteilen zu müssen.
Am Donnerstag las man das schon erwartete, daß die Verteidiger die Berufsrichter nämlich wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt hätten.

Treten wir wenigstens den Rasen kaputt

Mein Geburtsdatum habe ich von dieser Homepage eliminiert, nachdem just auf diesen Tag, nachmittags, terminiert wurde von dem Strafrichter, dessen ursprünglich in meinen Urlaub gelegter Hauptverhandlungstermin ihm von der Beschwerdekammer aufgehoben worden war.
Nein, dieser -sein- „Treffer“ war gewiss kein Zufall, immerhin hatte er einen Beitrag in diesem Blog einmal aktenkundig als „Pamphlet“ bezeichnet. So rächt sich der Kleingeist: wenn ich schon nicht terminieren kann wie ich will, dann soll`s wenigstens den Verteidiger ärgern, frei nach dem Motto des Fußballdestruktivismus: Wenn wir hier schon nicht gewinnen können, dann treten wir ihnen wenigstens den Rasen kaputt.
Aber: so beschaulich wie Richter sich das vorstellt, ist`s nicht bei Anwalts. Man macht an seinem Geburtstag nicht spätestens so früh Schluss, daß man pünktlich um drei daheim ist, um bei Kaffee und Kuchen die lieben Anverwandten zu begrüßen. Der Schaden hält sich folglich in denkbar engen Grenzen.

Siehe zu diesem Thema meine Beiträge vom 17.02., 27.03. und 10.06.09.