Sicherheitsabstand

Die Regelung zum Sicherheitsabstand in § 4 StVO, wonach dieser „in der Regel“ so groß sein muß, daß hinter dem vorausfahrenden Fahrzeug angehalten werden kann, auch wenn dieses plötzlich gebremst wird, ist vernünftig. Nicht hingegegen, was der Bußgeldkatalog daraus macht. Bei einer üblichen Autobahngeschwindigkeit von, sagen wir 150 km/h, gibt es fette Bußgelder und reichlich Punkte in Flensburg, wenn der Sicherheitsabstand weniger als 37,5 m beträgt. Bei 200 km/h muß der Sicherheitsabstand sogar mindestens 50 m betragen. Andernfalls: mindestens 100 € und 2 Punkte.  Knapp unter 10 m Abstand bei dieser Geschwindigkeit sind 400 €, 4 Punkte und 3 Monate Fahrverbot.
Das ist doch alles ein wenig übertrieben und außerdem im Ballungsraum und/oder im Berufsverkehr auch zuviel verlangt. Etwas deutlicher gesagt: die Regelung ist alleine deshalb Mist, weil sie sich häufig nicht einhalten läßt. Sie geht auch von völlig falschen Voraussetzungen aus. Tatsächlich ist es doch so, daß Auffahrunfälle nicht auf geringem Abstand sondern auf Unaufmerksamkeit und darauf beruhen, daß die Bremse nicht beherzt bedient wird. So, als könnte man die kaputt machen, wenn man sie tritt. Letzteres wird den Fahrschülern nicht einmal beigebracht, weil die Fahrlehrer ihr „Gerät“ schonen wollen. Ich behaupte, daß ein versierter Fahrer keine Mühe hat, hinter einem vorausfahrenden Fahrzeug anzuhalten, auch wenn dieses plötzlich abgebremst wird, wobei es fast egal ist, wie groß der Abstand zum Vorausfahrenden gewesen ist. Man sieht das Bremslicht und Bruchteile von Sekunden später bremst man auch. Man leidet ja nicht an Wahrnehmungsstörungen und das Auto funktioniert!
Das Video-Brücken-Abstandsmeßverfahren, mittels dessen die Einhaltung der Regelung im Bußgeldkatalog überwacht wird, ist, anders als die Geschwindigkeitsmessungen, eine reine Abzockmethode im Gewand der Fahrsicherheit. Es trifft meist die Falschen, nämlich die aktiven Fahrer, die mit viel Routine unterwegs sind, und es trifft sie hart! Die „Triefaugen“, die die wahren Feinde der Verkehrssicherheit sind, haben wenig zu befürchten. Und kraft Wertung des Verordnungsgebers dürfen sie ich auch noch moralisch auf der Seite der „Guten“ wähnen, dort wo schon die Schleicher und Immerlinksfahrer rumgurken.
Daß diese Meßmethode nun, etwas überraschend, in den Blickpunkt der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (informationelle Selbstbestimmung) geraten ist, hat sie wirklich verdient!

4 Gedanken zu „Sicherheitsabstand

  1. Taminator

    Hier sieht man an EINEM (!) Beispiel, wie unser System funktioniert. Es gibt unzählige andere. Warum ist der Führerschein weg, wenn man zu Fuß oder mit dem Fahrrad verkehrswidrig unterwegs ist? Warum wird bei fortgesetztem ordnungswidrigem Parken eine Nichteignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs unterstellt?

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  2. S.P.O.C.K

    Wer bei 200km/h innerhalb von 10 m zum stehen kommt, braucht sich um die Punkte in Flensburg keine Gendanke zu machen… ich gehe einfach davon aus, dass das nur in Zusammenhang mit einer ordentlichen Hauswand möglich ist und vom entsprechenden Fahrzeug nur noch Krümel übrig bleiben.
    Übrigens entsprechen 150km/h ca. 42 m/s, da frage ich mich, warum noch „unaufmerksam“ sein muss, damit der Sicherheitsabstand angemessen ist.

    Wer im Ballungsraum oder im Berufsverkehr mit 200 Sachen durch die Gegend schiesst, hat die Punkte mehr als verdient…

    Ausserdem lassen sich „versierte Fahrer“ äusserst schlecht erkennen.

    Dass sich die Regelung nicht einhalten lässt, hat wohl mehr mit der eigenen Interpretation der StVO §1 zu tun.

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  3. Markus

    Ihr Artikel ist mal wieder ein schöner Beweis, wie sehr sich die eigene Einschätzung von der Realität unterscheiden kann. Dummerweise ist die Physik unerbittlich.

    Zunächst einmal legt kein denkender Mensch eine Vollbremsung hin, wenn beim Vorausfahrenden die Bremslichter aufleuchten. Wie stark dieser bremst, kann man erst erkennen, wenn sich der Abstand erkennbar verringert. Eine Verringerung um einen Meter dauert bei einer Vollbremsung des Vordermannes 0,4 Sekunden. Zum Umsetzen des Fußes vom Gas auf die Bremse braucht man mindestens 0,2 Sekunden. Die Bremse selbst benötigt auch noch mal 0,1 Sekunden, um die volle Bremskraft aufzubauen.

    Bei einem Abstand von 37,5 Meter (= 0,9 Sekunden) bleiben also noch 0,2 Sekunden Reaktionszeit. Man beginnt also 0,9 Sekunden später als der Vordermann und damit exakt an der gleichen Stelle wie dieser an zu bremsen und steht nach der Vollbremsung Stoßstange an Stoßstange. Und das gilt nur, wenn die eigenen Bremsen mindestens genauso effektiv wie die des Vorausfahrenden sind.

    Die 37,5 Meter sind also genau richtig gewählt. Bei dieser Geschwindigkeit hat man bei einer Vollbremsung des Vordermannes bis zum Stillstand gerade noch den Hauch einer Chance, einen Unfall zu vermeiden. Zum Glück richtet sich der Bußgeldkatalog nach physikalischen Realitäten.

    Anmerkung Flauaus: Ich kann die Argumente nicht rechnerisch widerlegen. Aus Erfahrung kann ich sie aber auch nicht bestätigen. Trotzdem bin ich noch nie aufgefahren und eng war`s auch noch nicht. Skeptisch macht mich die E-Mail-Adresse des Kommentators, die ihn als „bahn-fan“ ausweist. Nichts gegen Bahn-Fans, aber …

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  4. Henrik

    Zum vorherigen Kommentar
    Als erfahrener Autobahnfahrer ( 60.000 km/Jahr ) kann ich dazu nur sagen, dass niemand, der halbwegs bei Trost ist, den kompletten Verkehr im Blick hat und sich nicht auf die Bremslichter des vorausfahrenden PKWs verlässt. Wenn das doch der Fall ist, wären beim durchschnittlichen Autofahrer auch 50m Abstand nicht genug. Die Physik ist unerbittlich, aber man muss auch über den Tellerrand hinausschauen. Will sagen, dass ich nicht erst dann Bremse wenn der Vordermann damit anfängt. Und ich bin ebenso unfallfrei wie der Autor.

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