Sicherungsverteidiger oder: Sicherheit vor Revisionen und anderen Unliebsamkeiten

Der Kollege berichtet von der Bestellungspraxis einer Strafkammer bei sogenannten Sicherungsverteidigern. Mit einem auswärtigen Anwalt brauche der Angeklagte insoweit gar nicht zu kommen. Man nehme welche aus der Liste der soeben frisch zugelassenen Anwälte. Deren Terminkalender sei immer so schön weiß.
Daß sie keine Berufspraxis und mit Strafrecht nix am Hut hätten, wäre egal. Sie wären Rechtsanwälte und als solche für diese Aufgabe vollkommen ausreichend qualifiziert. Und das Verfahren wird dadurch echt sicher, vor allem vor Revisionen und anderen Unliebsamkeiten.

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