Es heißt, die Gerichtssprache sei deutsch

Zeuge: “ Kenne se mär mol e oastännisch Froach stelle, isch versteh‘ se kaum.“
Verteidiger: „Isch versteh‘ sie aach kaum.“
Zeuge: „Awwer isch gugg se wenischsdens oo debei.“
Verteidiger: „Wenn isch iene woas vorlees, koannisch se net aach noch aagugge debei.“

Verteidiger: „Hatte sie gemeinsame Unnernehmunge mit der Frau S“ (einer anderen Zeugin).
Zeuge: „Was dud’n dess hier zur Sach‘?“
Verteidiger: „Des misse bidde mir iwwerlasse.“
Zeuge: „Mir sinn emol eikaufe gewese.“
Verteidiger: „Sonst nix?“
Zeuge: „Ne, nix.“
Verteidiger: „Sie solle e Verhältnis mit ere gehabt hawwe.“
Zeuge: „Ja, des stimmt.“

Verteidiger: „Sie breche iwwer ihrm Bruder de‘ Stab“ (der Bruder ist der Angeklagte).
Zeuge: „Was mach‘ isch?“
Verteidiger: „Ei de‘ Stab iwwer’m breche.“
Zeuge (an die Richter gewandt): „Stimmt dess was der do seegt?“ 

(Aus einer Verhandlung vor dem Landgericht Darmstadt von heute)

3 Gedanken zu „Es heißt, die Gerichtssprache sei deutsch

  1. RA Werner Siebers

    In einem Amtsgericht in einem Land, in dem Gerüchten nach angeblich auch die deutsche StPO zur Anwendung kommen soll und das unter dem Diktat einer rechten unwählbaren Splitterpartei steht, wurde einst ein einheimischer Bauer als Zeuge vernommen. Kaum hatte der seinen ersten Satz herausgebracht, teilte mir der Richter lächelnd mit, ich solle mich nicht anstrengen, den Zeugen zu verstehen, er, der Richter, werde für mich abschnittsweise übersetzen.

    Flauaus: Ei vunn woas fär em Loand schwätze sie donn, Herr Kolleesch?

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