Die Justizministerkonferenz habe sich auf die Ausweitung der Nebenstrafe des Fahrverbotes aus § 44 StGB verständigt. Hört, hört! Welch gerechte Sache! Vor allem denjenigen gegenüber, die gar keine Fahrerlaubnis besitzen. Getroffen werden soll der Normalbürger, der täglich zur Arbeit fährt. Dem tut das Fahrverbot richtig weh. Und wie beim Ablaßhandel, der vor fünfhundert Jahren auch dem Sünder den Einzug ins Himmelreich ermöglichte und daher solch humorlose Fanatiker wie Luther und Melanchthon auf den Plan rief, wird dem Täter die Möglichkeit eingeräumt werden, sich von dieser zu seiner Tat in keinerlei Zusammenhang stehenden Rechtsfolge freizukaufen. Der Sinn der Ausweitung von Fahrverboten auf Delikte außerhalb des Straßenverkehrs ist ein sachfremder! Er dient nur einer Sache. Der legalisierten Ausplünderung und wird den treffen, der eh von Staats wegen zur Ausplünderung freigegeben ist, wie es bei Neil Young heißt: the ordinary people, the hard working people.
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