Ich hatte am 20.05.2010 über vier Fälle von Straßenverkehrsvergehen berichtet, deren ein junger Mann bezichtigt worden war, die allesamt nicht zu Verurteilungen geführt hatten. In einer Sache war er -allerdings nicht rechtskräftig- vom Amtsgericht Groß-Gerau freigesprochen worden. Heute kam nun die Mitteilung, daß die Staatsanwaltschaft Darmstadt die Rechtsbeschwerde zurückgenommen hat. Das Urteil des Amtsgerichts Groß-Gerau, wonach bei Messungen mit dem System VKS ein Verwertungsverbot der insoweit gewonnenen Bildaufnahmen besteht, ist somit rechtskräftig.
Verwertungsverbot bei Videobrückenabstandsmessung – Freispruch AG Groß-Gerau rechtskräftig
Schreiben Sie eine Antwort