Wie Burhoff berichtet, fordert die StA für RA Stephan Lucas in dem Verfahren wegen versuchter Strafvereitelung vor dem Landgericht Augsburg 1 Jahr und 9 Monate mit Bewährung, wobei ihm diese nur im Hinblick auf das ebenfalls beantragte Berufsverbot gewährt werden solle. Die Verteidiger beantragten Freispruch. Urteilsverkündung ist am 01.04.11.
StA fordert Berufsverbot und 1 Jahr 9 Monate für RA Lucas
1 Antwort