Wie Burhoff berichtet, fordert die StA für RA Stephan Lucas in dem Verfahren wegen versuchter Strafvereitelung vor dem Landgericht Augsburg 1 Jahr und 9 Monate mit Bewährung, wobei ihm diese nur im Hinblick auf das ebenfalls beantragte Berufsverbot gewährt werden solle. Die Verteidiger beantragten Freispruch. Urteilsverkündung ist am 01.04.11.
Verkündung am 1. April? Das sagt in diesem Verfahren wohl alles.