Schleichwerbung in der NZV?

In der neuen NZV (S. 169) schreibt der Sachverständige Dr. Cornelius Schott aus Langenselbold über „Identitätsgutachten im Rahmen von Verkehrsdelikten“.

Unter der Kapitelüberschrift „Prüfung bereits erstatteter Gutachten-Obergutachten“ (171) führt er zu fehlerhaften Gutachten aus, sowie dazu, dass  „in diesen Fällen … bereits viele Rechtsanwälte an den Verfasser herangetreten“ seien, um diese überprüfen zu lassen. „In vielen Fällen konnte das bisherige Gutachtenergebnis widerlegt werden und der/die Betr./r wurde freigesprochen.“

In der abschließenden Zusammenfassung heißt es unter Punkt 8: „Für jegliche Fragen oder Informationsaustausch steht der Verfasser unter der Telefonnummer 06184/63036 (s. auch www.sv-dr-schott.de) zur Verfügung.“

Fragen: Hat Dr. Schott dem Beck-Verlag hiefür etwas zahlen müssen?  Wenn nicht: Hat die NZV eine Redaktion, die die eingereichten Artikel liest und ggf. redigiert? Will die NZV auch in Zukunft als seriöse Fachzeitschrift wahrgenommen werden?

3 Gedanken zu „Schleichwerbung in der NZV?

  1. Carsten R. Hoenig

    Ich zitiere aus Wikipedia (http://tinyurl.com/6azke4z):

    Wegen einiger zweifelhafter Gutachten wurde Cornelius Schott 2001 vom Focus als „Fachmann für Fehlurteile“ bezeichnet. Für besonderes Aufsehen sorgte der Fall Donald Stellwag: Dieser wurde auf Grund eines von Cornelius Schott erstellten falschen Gutachtens wegen eines Bankraubes, den er in Wahrheit nicht begangen hatte, zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt. Cornelius Schott wurde vom Oberlandesgericht Frankfurt wegen dieses grob fahrlässig falschen Gutachtens zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von 150.000 € an Donald Stellwag verurteilt.

    Es ist erstaunlich, daß man diesen Sachverständigen noch immer beauftragt. Schott ist übrigens auch einer der Sachverständigen, der gern von „Richter K.“ beim AG Tiergarten beauftragt wird. Gleich und gleich gesellt sich gern.

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