In der neuen NZV (S. 169) schreibt der Sachverständige Dr. Cornelius Schott aus Langenselbold über „Identitätsgutachten im Rahmen von Verkehrsdelikten“.
Unter der Kapitelüberschrift „Prüfung bereits erstatteter Gutachten-Obergutachten“ (171) führt er zu fehlerhaften Gutachten aus, sowie dazu, dass „in diesen Fällen … bereits viele Rechtsanwälte an den Verfasser herangetreten“ seien, um diese überprüfen zu lassen. „In vielen Fällen konnte das bisherige Gutachtenergebnis widerlegt werden und der/die Betr./r wurde freigesprochen.“
In der abschließenden Zusammenfassung heißt es unter Punkt 8: „Für jegliche Fragen oder Informationsaustausch steht der Verfasser unter der Telefonnummer 06184/63036 (s. auch www.sv-dr-schott.de) zur Verfügung.“
Fragen: Hat Dr. Schott dem Beck-Verlag hiefür etwas zahlen müssen? Wenn nicht: Hat die NZV eine Redaktion, die die eingereichten Artikel liest und ggf. redigiert? Will die NZV auch in Zukunft als seriöse Fachzeitschrift wahrgenommen werden?
Dr. C. Schott – DER Schott???
Aber irgendwie muss er die <a href="http://www.olg-frankfurt.justiz.hessen.de/irj/OLG_Frankfurt_am_Main_Internet?rid=HMdJ_15/OLG_Frankfurt_am_Main_Internet/sub/0a7/0a705485-f3b4-511a-eb6d-f144e9169fcc,,,11111111-2222-3333-4444-100000005003.htm"150.000.- Teuro ja wieder hereinkriegen, oder?
Sorry, das abschließende a-Tag vergessen, bitte hinter „150.000 Teuro“ nachsetzen.
Ich zitiere aus Wikipedia (http://tinyurl.com/6azke4z):
Es ist erstaunlich, daß man diesen Sachverständigen noch immer beauftragt. Schott ist übrigens auch einer der Sachverständigen, der gern von „Richter K.“ beim AG Tiergarten beauftragt wird. Gleich und gleich gesellt sich gern.