Das Wichtigste zu „Punkte in Flensburg“

Punkte in Flensburg (PiF) sind gefürchtet, weil sie beim Erreichen von 18 zum Entzug der Fahrerlaubnis führen, von der es praktisch keine Ausnahmen gibt. Frühestens nach 6 Monaten kann eine neue Fahrerlaubnis wieder erteilt werden. Dies aber auch nur dann, wenn ein positives medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU oder Idiotentest) vorgelegt wird. Punkte gibt es automatisch, wenn das Bußgeld mindestens 40 € beträgt. Einen Punkt gibt es bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von 21-25 km/h, bei nicht angelegtem Sicherheitsgurt oder beim Handytelefonieren. 3 Punkte bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 25 km/h. 4 Punkte bei Alkohol von mehr als 0,5 Promille oder bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 40 km/h innerorts und mehr als 50 km/h außerorts. 7 Punkte bei den meisten Verkehrsstraftaten, z.B. Fahrerflucht. Aber eine fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr, die schnell mal begangen sein kann, schlägt mit 5 Punkten zu Buche. In Ordnungdwidrigkeiten bleiben die PiF 2 Jahre lang gespeichert. In Strafsachen 5 Jahre. Kommen vor Erreichen des Löschungszeitpunktes neue Punkte hinzu, bleiben auch die alten registriert. Dies kann zu dem unerwünschten Effekt führen, daß PiF angesammelt werden. Da PiF jedoch erst nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides eingetragen werden, kann sich ein Einspruch schon deshalb lohnen, weil man Zeit gewinnen muß. Zu beachten ist dabei die Überlagefrist. Die getilgten PiF bleiben nämlich noch ein Jahr nach der Tilgung in einer Art zweiter Schublade registriert. Sie dürfen zwar nicht gegen den Betroffenen verwertet werden; war der neue Verstoß jedoch vor dem Tilgungszeitpunkt und werden die neuen PiF vor Ablauf der Überlagefrist eingetragen, leben die alten PiF „zombiehaft“ wieder auf. Nach 5 Jahren allerdings fliegen die alten Punkte jedoch endgültig raus.

2 Gedanken zu „Das Wichtigste zu „Punkte in Flensburg“

  1. FOX1305

    Super,man wird immer mehrmals bestraft!!Warum nur?Können die Punkte nicht nach zwei Jahren weg sein und gut ist?!es gibt schon seltsame Gesetze hier!!!Was die Regierung manchmal für sachen erlassen,da denkt man man hat es mit ….. zu tuen!!!!

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  2. Dr. med. A.W. Tjahjadi

    Diese Strafe wird nicht mal bei schweren Delikten (zB. Sexualverbrechen) angewendet.
    Wie schnell man als Ortsunkundiger in eine Radarfalle tappen kann, bei vorschriftsmässiger Fahrweise,
    ohne Raser zu sein weiss man als Vielfahrer.
    Ich plädiere für offizielle Geschwindigkeitswarnung vor einer Radarfalle und Zulassung des
    Antiradargerätes. Damit wird das Ziel der Geschwindigkeitsreduzierung erreicht ohne
    „Sündenregister“ bis in alle Ewigkeit.

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