Mit Urteil vom 03.12.2008 (2 StR 86/08) hat der Bundesgerichtshof die nicht geringe Menge der Droge „Chrystal“ von bisher 30 g auf 5 g Metamphetamin-Base herabgesetzt. Bei Besitz dieser Menge drohen nunmehr Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr, § 29a I S.2 BtmG.
Nicht geringe Menge „Chrystal“
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