Wenn der Vorsitzende eines Anwaltvereins im Januar sein Amt aufgibt, nachdem Richter ihn wegen einzelner Beiträge auf seinem Blog kritisiert und ihn zwei Vereinsvorstandmitglieder daher zum Rücktritt aufgefordert hatten, woraufhin gestern eine Mitgliederversammlung mit Neuwahl des Vorstands stattfand, dann stimmt die Kunde, daß Anlaß und Umstände des Wechsels im Vereinsvorsitz nicht Gegenstand dieser Mitgliederversammlung waren, im Hinblick auf Steitkultur und Diskursfähigkeit und -bereitschaft doch etwas nachdenklich, sind doch Mitgliederversammlungen von (Anwalt)vereinen ansonsten häufig eher von einer gepflegten Langeweile geprägt, bei denen man gern vom Stöckchen aufs Hölzchen kommt usw., so daß ein Vorsitzendenrücktritt – als schon fast von Eventcharakter – mehr Beachtung als seine totale Ignorierung „verdient“ gehabt hätte, zumal interessante Fragen nach dem eigenen anwaltlichen- und anwaltsvereinlichen Selbstverständnis auch in Bezug auf das Verhältnis zu anderen Rechtspflegeorganen, hätte anläßlich dessen diskutiert werden können.
Aber da schweigt man wohl lieber.
Der Mantel des Schweigens
Schreiben Sie eine Antwort