Zunächst hatte ich eine Ladung zu einem Gerichtstermin am Amtsgericht um 8.30 Uhr in Mannheim erhalten. Ein paar Tage später erhielt ich Ladungen zu zwei Gerichtsterminen am Amtsgericht Bensheim um 8.45 und 9.45 Uhr für den selben Tag. Weil diese Ladungen später waren, beantragte ich in Bensheim wegen meiner Verhinderung die Verlegung des Termins. Dies lehnte der Richter mit der Begründung ab, er hätte Zeugen und Sachverständige geladen und bei ihm gehe es um zwei Termine. Ich möge in Mannheim Verlegung beantragen. Dies tat ich, wobei ich mir die Begründung des Bensheimer Richters zu Eigen machte. Der Mannheimer Richter lehnte die Verlegung ab, weil er früher geladen habe und der Bensheimer Richter halt in Zukunft Termine mit dem Anwalt absprechen möge, wenn er Zeugen und Sachverständige läd. Unter Bezugnahme hierauf habe ich nun wiederum Verlegung in Bensheim beantragt. Bin gespannt, wie das Spiel ausgeht. Die Termine sind am Freitag. Wahrscheinlich werde ich es ebenso zu ermöglichen haben, gleichzeitig in Bensheim und Mannheim aufzutreten, wie es von meinem ungeborenen Kind erwartet werden darf, mit seiner Geburt auf die „Terminslage beim Schöffengericht Bensheim“ Rücksicht zu nehmen (siehe meinen Beitrag vom 17.02.09).
Man fühlt sich in die Gerichtsgebäude Berlins versetzt, die Tucholsky in den 20er Jahren des vorigen Jahrhunderts in der „Weltbühne“ beschrieben hat. Es scheint sich nichts verändert zu haben.
Ich bin zwei Anwälte
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