Vorgestern in Michelstadt: Zwei Mal vorbestraft wegen Trunkenheitsfahrten, zuletzt 2003. Dabei eine viermonatige Bewährungsstrafe erhalten. Bewährungszeit überstanden, Strafe erlassen, Fahrerlaubnis nach MPU wiedererteilt erhalten. Ende 2008 Trunkenheitsfahrt mit 2,6 Promille. Angst vor Freiheitsstrafe ohne Bewährung nach der üblichen Schema-F-Eskalationsstufe: Geldstrafe, Freiheitsstrafe mit und im zweiten Wiederholungsfall ohne Bewährung. Angst unbegründet. Schon Staatsanwaltschaft betont, daß letzte einschlägige Verurteilung fünf Jahre zurück liegt und die damalige Bewährungszeit überstanden worden war. Sie beantragt daher eine sechsmonatige Bewährungsstrafe, die auch verhängt wird.
Drei Verhandlungen… Teil 3
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