Wegen der Widersprüche der Verteidiger gegen ein exzessives Selbstleseverfahren, und deren Aussetzungsanträge, nachdem erst in laufender Hauptverhandlung Akten im Umfang von immerhin 3.500 Seiten „aufgetaucht“ waren, die die StA engegen § 199 StPO nicht dem Gericht vorgelegt hatte (siehe „Gestern in Gera“ Teil 1 und 2), wollte das Gericht eigentlich zu Beginn der Sitzung Beschlüsse verkünden. Der Coverteidiger Rechtsanwalt Kruppa hatte allerdings bezüglich des Aussetzungsantrags noch ein wenig argumentativ nachgelegt. So unterblieb die Verkündung der Beschlüsse. Ihr Inhalt konnte einem dennoch nicht verborgen bleiben. Anläßlich von Inaugenscheinnahmen während der dann stattfindenden Beweisaufnahme lagen sie nämlich auf dem Richtertisch. Man konnte sie in Ruhe durchlesen: weder wird ausgesetzt noch auf den Selbstlesemarathon verzichtet. Es sei denn, die übermorgen zu verkündenden Beschlüsse sind anderen Inhalts als die, deren Verkörperung da auf der Richterbank herumlag.
Gestern in Gera (Teil 3)
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