Am 1.9.09 ist das 2. Opferrechtsreformgesetz (BGBl. I 2009, 2280) in Kraft getreten. Es bringt eine Vielzahl von Änderungen bei den Opferrechten (s.a. Celebi, Kritische Würdigung des Opferrechtsreformgesetzes in ZRP 2009, 110).
Eines vorweg: die schon immer zweifelhafte Nebenklagebefugnis des Opfers einer Beleidigung ist gestrichen worden. Dies war im Gesetzgebungsverfahren auch für die einfache Körperverletzung und bei den Opfern der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten geplant, ist dann abet fallegenlassen worden. Weiterlesen
Stärkung des Opferschutzes im Strafverfahren
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