Heidi Müller-Gerbes berichtete am Mittwoch in der FAZ vom Prozeß vor der Darmstädter Wirtschaftsstrafkammer gegen den Frankfurter Anwalt, der mit einer hochrangigen hessischen Richterin verheiratet ist. Dort hieß es, die Kammer hätte bei der Staatsanwaltschaft eine Nachtragsanklage bestellt, um keine rechtlichen Hinweise erteilen zu müssen.
Am Donnerstag las man das schon erwartete, daß die Verteidiger die Berufsrichter nämlich wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt hätten.
Nachtragsanklage „bestellt“ – Befangenheitsantrag
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