Entziehung der Fahrerlaubnis bei Fahrerflucht und Höhe des Fremdschadens ab 1.400 €

Bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort kann die Fahrerlaubnis entzogen werden, wenn bedeutender Fremdschaden entstanden ist. Auf Antrag erteilt die Führerscheinstelle nach Ablauf von mindestens sechs Monaten eine neue Fahrerlaubnis. Zum Fremdschaden gehören die Reparaturkosten, ggf. eine Wertminderung und die Bergungskosten, nicht: Gutachterkosten oder Mietwagenkosten.

Das Landgericht Frankfurt hat die Wertgrenze jetzt von 1.000 € auf 1.400 € heraufgesetzt und damit der Einkommens- und Preisentwicklung angepaßt (LG-Frankfurt, Der Verkehrsanwalt 2008, 144). Liegt der Fremdschaden darunter, darf die Fahrerlaubnis nicht entzogen werden.

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