Rechtsanwältin Braun wundert sich über einen Mandanten, dem sie als Pflichtverteidigerin beigeordnet worden ist, der auf ihre Versuche, ihn zu erreichen, nicht reagiert. Auch auf die Anfrage des Gerichts, ob er einen Verteidiger benennen wolle, der ihm dann beigeordnet werde, wird er nicht regiert haben. Ob er zum Gerichtstermin kommen wird, ist danach zweifelhaft. Aber gerade das sind die Fälle, in denen die Verteidigung in besonderem Maße notwendig ist. Bei Leuten, die im Drogensumpf versunken sind, bei Wohnsitzlosen. Sie sind selbst nicht in der Lage, die Dinge zu ordnen und sich auf ein Strafverfahren vorzubereiten. Man sollte nicht zu streng mit ihnen sein – und darauf verzichten, sich öffentlich über sie zu wundern.
Die im Dunkeln sieht man nicht II
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