Heute Morgen einen ehemaligen Referendarkollegen getroffen, der jetzt Verwaltungsrichter ist. Überbesetzt sei das Verwaltungsgericht, man habe nicht sehr viel zu tun. In der Sozialgerichtsbarkeit sei es umgekehrt, da müßten ständig neue Stelle geschaffen werden, um der durch die Harz-IV-Reform entstanden Verfahrensflut Herr zu werden. Und das gerichtsgebührenfrei. Nö, keiner wolle von der Verwaltungsgerichtsbarkeit in die Sozialgerichtsbarkeit wechseln. Und gezwungen werden kann man ja nicht. Verzweifelt erwog das Justizministerium schon die Schließung ausgerechnet des größten Verwaltungsgerichts Hessens, nämlich Frankfurt.
Richter sind halt auch keine besseren Menschen, auch wenn manche diesen Eindruck erwecken wollen. Die überwiegenden Allgemeinwohlinteressen ihres Dienstherren oder des Volkes, in dessen Namen sie Recht sprechen, interessieren sie nicht, wenn es um die eigene Bequemlichkeit geht. Soll der Steuerzahler doch einen Haufen neuer Sozialrichter alimentieren, zusätzlich zu einem Haufen Verwaltungsrichter, die nicht gebraucht werden.
Was sagt der Richterbund dazu? Ich weiß es nicht. Sicher wird er sich auf geltendes Recht und die richterliche Unabhängigkeit berufen. Damit alles beim alten bleibe!
Geld vom Staat und möglichst wenig dafür tun
12 Antworten