Über die Strafjustiz in Gera habe ich schon häufig geschrieben, nämlich am 12.8.09, 14.8.09, 1.9.09, 17.9.09, 18.9.09, 4.12.09, 19.1.10 und 12.5.10. Auch diesmal ist es leider nichts Gutes.
Mandantin war kurz vor und nach der „Wende“, als sie noch in der Nähe von Gera wohnte, von ihrem Vater sexuell mißbraucht worden. Anzeige erstattete sie in Heppenheim, sie war inzwischen umgezogen, erst 2009. Wegen des Tatortprinzips gab die StA Darmstadt das Verfahren an die StA Gera ab, wo es am 8.5.09 einging. Am 1.7.09 stellte die StA Gera die Taten vor dem 3.10.90 (zu Recht) wegen Verjährung ein, worüber es den Geschädigtenvertreter mit Posteingang bei diesem am 29.7.09 informierte. Am 22.1.10 leitete sie den Beiordnungsantrag des Geschädigtenvertreters vom 30.7.09 an die zuständige Strafkammer weiter, nachdem der Geschädigtenvertreter hieran, ebenso wie an sein Akteneinsichtsgesuch, am 21.12.09 unter Fristsetzung zum 15.01.10 erinnert hatte. Das Landgericht ordnete schon am 28.1.10 bei. Auf nochmalige Erinnerung gewährte die StA am 6.3.10 Akteneinsicht. Am 8.3.10 schrieb der Geschädigtenvertreter an die StA, aus der Akte ergebe sich, daß über die soeben dargestellten Vorgänge hinaus nichts geschehen sei und mahnte zumindest die Beschuldigtenvernehmung an. Für nochmalige Akteneinsicht habe er sich eine Frist bis zum1.6.10 notiert. Als sich nichts tat, erinnerte er am 1.6.10 und setzte Nachfrist bis zum 30.6.10. Mit Posteingang vom 1.7.10 stellte die StA das Verfahren insgesamt nach § 170 II StPO ein. Weiterlesen
Gera, immer wieder Gera!
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