Das Amtsgericht Hildesheim (NJW 2008, 3364) hat entschieden, daß selbst dann, wenn die Ampel gerade erst von grün auf gelb umgeschaltet hat, auch abruptes Abbremsen nicht gegen § 4 I 2 StVO verstößt. Dem Fahrer kann es auch egal sein, wenn hinter ihm Autos sind. Fährt das nächste auf, haftet er allein für alle entstehenden Schäden.
Abruptes Abbremsen vor gelber Ampel erlaubt
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