Das Amtsgericht Hildesheim (NJW 2008, 3364) hat entschieden, daß selbst dann, wenn die Ampel gerade erst von grün auf gelb umgeschaltet hat, auch abruptes Abbremsen nicht gegen § 4 I 2 StVO verstößt. Dem Fahrer kann es auch egal sein, wenn hinter ihm Autos sind. Fährt das nächste auf, haftet er allein für alle entstehenden Schäden.