Häufig wird, wenn sich die Möglichkeit ergibt, bei dem Vorwurf einer Trunkenheitsfahrt behauptet, man habe Alkohol erst nach der Fahrt getrunken (Nachtrunkbehauptung). Sollen dies etwa ingendwelche Cognacs gewesen sein, läßt sich die Blutprobe in der Gerichtmedizin überprüfen. Selbst wenn man tatsächlich Cognacs, wenn auch vor der Fahrt, getrunken hat, kann durch die Begleitstoffanalyse häufig nachgewiesen werden, daß dies nicht vor relativ kurzer Zeit, nämlich nach der Fahrt, gewesen sein kann. Damit wird die gesamte Nachtrunkbehauptung unglaubhaft.
Begleitstoffanalyse
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