Nimm es mir bitte nicht übel, lieber Unfallgeschädigter, daß ich dieses Mandat abgelehnt habe. Aber ein dezent eingedelltes Nummernschild zum Neupreis von 14 € bei dem Pflichthaftplichtversicherer des Verursachers mit anwaltlicher Hilfe geltend zu machen, erschien mir dann doch etwas läppisch.
Der Streit hätte sich auf die Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten (etwa das dreifache besagter 14 €) verlagert, siehe hierzu Himmelreich/Halm, Hdbch FA VerkehrsR, Kap 6 RN 16).
Haben Sie einen Vorschuss verlangt?
Der Streitwert für die Einholung der Deckungszusage wäre höher gewesen, als der Streitwert des eigentlichen Mandats.
In summa wären de lege und de jure ca. 100,00 € Gebühren drin gewesen.
Vielleicht hätte Sie mit dem Mandanten ein Zeithonorar vereinbaren und ihn um entsprechenden Vorschuß bitten sollen?
Die wirtschaftlichste Lösung: Dem potentiellen Mandanten 14.- Teuro in die Hand drücken und ganz schnell hinauskomplimentieren. 😉