Der Betroffene hatte sieben Eintragungen im Verkehrszentralregister. Es handelte sich um Trunkenheit im Verkehr, Straßenverkehrsgefährdung, 2 Fälle von Geschwindigkeitsüberschreitung, 2 Fälle des Nichteinhaltens von Mindestabständen und einem Fall der unzulässigen Benutzung von Mobiltelefonen. Nunmehr war er außerhalb geschlossener Ortschaften 16 km/h zu schnell gefahren. Angesichts der Voreintragungen meinte die Bußgeldstelle, müsse ein Fahrverbot verhängt werden. Das Amtsgericht Peine hat dies mit Urteil vom 8.3.2010 abgelehnt. Weiterlesen
Fahrverbot ohne Regelfall? Einspruch Euer Bußgeldstelle!
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