Der erste Strafsenat des BGH hat gestern entschieden, daß die Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung in § 7 II Nr. 1 JGG am 8.7.2008 und damit 9 Tage vor Entlassung des Revisionsführers aus 10jährigem Jugendstrafvollzug verfassungsgemäß ist und auch nicht mit der neuen Entscheidung des EMRG vom 17.12.2009 http://beck-online.beck.de/Default.aspx?vpath=bibdata\ents\urteile\2010\cont\beckrs_2010_01692.htm&pos=0&lasthit=true&hlwords=#xhlhit
(BeckRS 2010, 01692) kollidiert.
Nachträgliche „SV“ im JGG
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