Bußgeldsache beim AG Schwäbisch-Hall. Verkehrs-OWi. Tatzeit April 2008. Ursrünglich Termin im November letzten Jahres. Mußte aufgehoben werden wegen Verhinderung. Im März neuer Termin bestimmt für den 19.08.10. Im April an Gericht geschrieben, daß verjährt (absolute Verfolgungsverjährung nach zwei Jahren). Keine Antwort. Nach zwei Monaten erinnert und hilfsweise Dispensierung des Betroffenen vom persönlichen Erscheinen beantragt. War im Juni. Keine Antwort. Noch 13 Tage bis zum Termin. Gestern erneut erinnert und noch einmal Akteneinsicht beantragt.
Wie Bußgeldrichter sich Kommunikation mit Prozeßbeteiligten vorstellt, habe ich gemerkt. Aber irgendwann wird es zu einer Entscheidung kommen müssen. Da hilft es nichts, den Kopf in den Sand zu stecken, im Musterland der Strafjustiz.
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