Sinnlos-Berufung der Staatsanwaltschaft Coburg

Die Angeklagten waren wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung angeklagt. Sie hatten einem Typ eine „Abreibung“ verpaßt, der seiner Exfreundin monatelang nachgestellt, diese bedroht und u.a. einen monumentalen Stein auf deren Auto geworfen hatte. Als sie mit den Nerven am Ende war, flüchtete sie zu einer Freundin, der Lebensgefährtin des einen Angeklagten und Schwester des anderen. Dort wohnte sie einige Wochen lang. So erlebten die Angeklagten unmittelbar den Psychoterror des Exfreundes. Insgesamt 28 Strafanzeigen wurden erstattet. Die Polizei sah sich gehindert, tätig zu werden, soweit die Tätigkeit über das Anlegen eines Vorganges, die Anzeigenaufnahme und die Beschuldigtenladung hinaus ging. In alkoholisiertem Zustand beschlossen die Angeklagten nun jedenfalls, den Exfreund zur Rede zu stellen, begaben sich zu dessen Wohnung, es ward ihnen aufgetan, und sie legten Hand an. Die verursachten Verletzungen waren allerdings diskret. Das Amtsgericht Kronach verurteilte sie im April zu Geldstrafen. Es war von minderschweren Fällen ausgegangen.

Die Staatsanwaltschaft Coburg ging in Berufung. Wollte den Regelstrafrahmen und Bewährungsfreiheitsstrafen. Der als Nebenkläger auftretende Exfreund vergewaltigte Im Mai die Exfreundin in deren Wohnung, in der sich auch deren 10jährige Tochter aufhielt. Mehrere Stunden hielt er sich dort auf. Nur durch das zufällige Erscheinen des Bruders der Exfreundin wurde die Tat beendet. Seither sitzt er in U-Haft.

Man sollte annehmen, der Staatsanwaltschaft hätte dies zu der Einsicht verholfen, daß die „Selbstjustiz“ der Angeklagten womöglich doch in einem anderen Lichte zu sehen ist, als daß der Regelstrafrahmen gerechtfertigt wäre. Mitnichten. Berufungshauptverhandlung am 2.8.10. Der ersichtlich gut vorbereitete Vorsitzende riet zur Rücknahme der Berufung und sah dabei zu den Verteidigern. Die Überraschung von ihnen zu hören, Berufung habe einzig die Staatsanwaltschaft eingelegt, ließ er sich nicht anmerken. Auch die Sitzungsvertreterin war hierüber nicht im Bilde. Sie ließ die Sitzung unterbrechen. Nach 20 Minuten, ohne daß auch nur einen Zeuge vernommen worden wäre, hatte  man sich zur Berufungsrücknahme durchgerungen. Nicht ohne anschließend den Angeklagten gute Ratschläge mitzugeben. Daß dies nicht mehr vorkommen dürfe, andernfalls nicht mehr mit Nachsicht zu rechen sei usw.
Draußen, auf dem Flur, saß die Exfreundin, abgemagert, bleich, und weinte.

5 Gedanken zu „Sinnlos-Berufung der Staatsanwaltschaft Coburg

  1. flauaus Beitragsautor

    Dafür gibt es nur drei denkbare Erklärungen:
    entweder er hatte die Akte nicht gelesen oder er hatte sie gelesen, den Inhalt insoweit jedoch wieder vergessen oder er wußte es und dachte sich was dabei, wobei meine Phantasie nicht reicht mir auszumalen, was er sich dabei gedacht haben könnte.

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  2. flauaus Beitragsautor

    Mir nicht! Was haben die genannten mittel- und oberfränkischen Städte mit „Volksgericht“ zu tun und was soll „Volksgericht“ eigentlich sein? Der Volksgerichtshof hatte seinen Sitz in Berlin und dessen Spruchpraxis hatte nichts mit keinem Gericht der Bundesrepublik Deutschland gemein. Solche Kommentare sollte man sich sparen.

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