Grundsätzlich kann die Führerscheinstelle die Faherlaubnis aus dem EU-Ausland nicht entziehen. Ist sie der Meinung, diese sei nicht ordnungsgemäß erteilt, kann sie mit Bescheid feststellen, daß der Betroffene nicht berechtigt ist, diese im Inland zu nutzen.
Anders ist die Lage aber, wenn seit der Erteilung neue Tatsachen entstehen, die zur Entziehung berechtigen. Im vom VGH Mannheim entschiedenen Fall hatte die Führerscheinstelle wegen Cannabiskonsums eine MPU angeordnet. Der Betroffene hatte dies ignoriert. Die daraufhin ergangene Entziehung der tschechischen Fahrerlaubnis hat der VGH nun als rechtmäßig angesehen (NJW 2008, 3512).
Entziehung der EU-Fahrerlaubnis durch Führerscheinstelle
Schreiben Sie eine Antwort