Entziehung der EU-Fahrerlaubnis durch Führerscheinstelle

Grundsätzlich kann die Führerscheinstelle die Faherlaubnis aus dem EU-Ausland nicht entziehen. Ist sie der Meinung, diese sei nicht ordnungsgemäß erteilt, kann sie mit Bescheid feststellen, daß der Betroffene nicht berechtigt ist, diese im Inland zu nutzen.
Anders ist die Lage aber, wenn seit der Erteilung neue Tatsachen entstehen, die zur Entziehung berechtigen. Im vom VGH Mannheim entschiedenen Fall hatte die Führerscheinstelle wegen Cannabiskonsums eine MPU angeordnet. Der Betroffene hatte dies ignoriert. Die daraufhin ergangene Entziehung der tschechischen Fahrerlaubnis hat der VGH nun als rechtmäßig angesehen (NJW 2008, 3512).

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahren Sie mehr darüber, wie Ihre Kommentardaten verarbeitet werden .