Verstoß gegen Handyverbot auch bei Nutzung als Navigationsgerät

Das OLG Köln (NJW 2008, 3368) hat entschieden, daß die Nutzung des Handys im Auto auch dann ein Verstoß gegen § 23 I a) StVO ist, wenn es nicht zum Telefonieren oder zum Versenden von SMS dient, sondern zum Navigieren. Das bedeutet 40 € und 1 Punkt in Flensburg. Hoffentlich ist es nicht genau der 18., mit dem „der Lappen“ weg ist.

Dadurch wird die gesetzliche Verbotsvorschrift immer absurder. Das mobile Navigationsgerät, das nicht in ein Handy integriert ist, zu bedienen, ist nicht verboten. Ebensowenig alle anderen ablenkenden Tätigkeiten, die man so während der Fahrt macht, wie sich sinnlos im Menü eines „I-Drive“ verirren, die CD im Handschuhfach auf der Beifahrerseite wechseln, die heruntergefallene Zigarette im Fußraum suchen, mittels Spurhalte- und Abstandsassistent sowie Tempomat mal kurz nach hinten klettern, um dort ein Nickerchen zu machen oder auf dem bequemen Rücksitz Akten lesen. Alles erlaubt, wenn nix passiert, zumindest aber nicht explizit verboten und mit Punkten in Flensburg bewehrt. So ein Quatsch!

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