Na immerhin. Leider konnte sich das BVerfG nicht dazu durchringen, die Strafbarkeit der Untreue ganz abzuschaffen. Ist sie doch Ausfluß überkommener Moralvorstellungen!
Und: reicht es nicht, daß sich der Betrogene scheiden lassen kann!?
Na immerhin. Leider konnte sich das BVerfG nicht dazu durchringen, die Strafbarkeit der Untreue ganz abzuschaffen. Ist sie doch Ausfluß überkommener Moralvorstellungen!
Und: reicht es nicht, daß sich der Betrogene scheiden lassen kann!?
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