Geld vom Staat und möglichst wenig dafür tun

Heute Morgen einen ehemaligen Referendarkollegen getroffen, der jetzt Verwaltungsrichter ist. Überbesetzt sei das Verwaltungsgericht, man habe nicht sehr viel zu tun. In der Sozialgerichtsbarkeit sei es umgekehrt, da müßten ständig neue Stelle geschaffen werden, um der durch die Harz-IV-Reform entstanden Verfahrensflut Herr zu werden. Und das gerichtsgebührenfrei. Nö, keiner wolle von der Verwaltungsgerichtsbarkeit in die Sozialgerichtsbarkeit wechseln. Und gezwungen werden kann man ja nicht. Verzweifelt erwog das Justizministerium schon die Schließung ausgerechnet des größten Verwaltungsgerichts Hessens, nämlich Frankfurt.
Richter sind halt auch keine besseren Menschen, auch wenn manche diesen Eindruck erwecken wollen. Die überwiegenden Allgemeinwohlinteressen ihres Dienstherren oder des Volkes, in dessen Namen sie Recht sprechen, interessieren sie nicht, wenn es um die eigene Bequemlichkeit geht. Soll der Steuerzahler doch einen Haufen neuer Sozialrichter alimentieren, zusätzlich zu einem Haufen Verwaltungsrichter, die nicht gebraucht werden.
Was sagt der Richterbund dazu? Ich weiß es nicht. Sicher wird er sich auf geltendes Recht und die richterliche Unabhängigkeit berufen. Damit alles beim alten bleibe!

12 Gedanken zu „Geld vom Staat und möglichst wenig dafür tun

  1. giselle

    RTL2: „Gnadenlos ungerecht“, Dokuserie, D, 2010

    BILD: „So dreist zocken deutsche Richter ab!“

    Stefan Raab: „Unfassbar! Oder? Was war da denn los?“

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  2. The Law

    Mal Hand aufs Herz! Wer bitteschön hat den Bock, Sozialrecht zu machen, dass kann man wohl keinem verübeln. Und wie würden Sie es finden, wenn man Ihren Stundensatz halbierte? Die wäre de facto der Fall, wenn man als Richter die doppelte Arbeit zur gleichen Besoldung leisten müsste. P.S.: Ich bin kein Richter, sondern noch Student, und zwar ohne Ambitionen zum Staatsdienst.

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  3. Goldschmidt

    @The Law:

    Haben Sie, Herr Student, sich schon mal am Sozialrecht versucht ?!? Ich denke: NEIN.

    Im übrigen ist Ihre Denke bezüglich des Stundenlohns jawohl ein fetter Zirkelschluss. Jemand will als Richter bezahlt werden, dann soll er als Richter arbeiten. Ist keine oder keine ausreichende Arbeit mehr da, muss ein Weg gefunden werden, ihn dorthin zu transferieren, wo Arbeit ist oder er fliegt raus. Dann schließen wir eben ein Verwaltungsgericht und dann müssen die Damen und Herren Verwaltungsrichter sich überlegen: Sozialrecht oder mal ganz was anderes…

    Richterprivileg hin oder her.

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  4. Burschel

    Dieser Beitrag liegt weit unter Ihrem Niveau, Herr Flauaus.

    Gerade Sie als Anwalt sollten wissen, welch hohes rechtsstaatliches Gut die Unabsetzbarkeit und Unverstzbarkeit des Richters ist.

    Der Bundesgesetzgeber (incl. des Bundesrates) hätte wissen können, was passiert, wenn man die Zuständigkeit von den VerwG zu den SozG verschiebt.

    Jetzt auf die faulen VerwRichter zu schimpfen, ist zu billig.

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  5. flauaus Beitragsautor

    Kommentare die behaupten, ein Beitrag liege „weit“ unter dem üblichen Niveau des Autors, sind meist vergiftet. Im übrigen stimmt es nicht, wie die Beiträge zeigen, die einen Richterbundfunktionär auf den Plan riefen, was ängstliche und -wie üblich- um Harmonie bedachte Anwälte veranlaßte, meinen Rücktritt vom Vorsitz des Darmstädter Anwaltverein zu fordern. Ihr Beitrag, Herr Burschel, liegt ebenfalls auf dem üblichen und von Ihnen -als Amtsgerichtsdirektor- erwarteten Niveau. Auch Anwälten fällt es leider schwer, Fehlentwicklungen in ihrem Berufsstand zu erkennen und namhaft zu machen. Solange es sich um Einzelfälle handelt, mag dies angehen. Ich fürchte allerdings, der in dem Beispiel zum Ausdruck kommende Mangel an Berufsethos ist leider kein Einzelfall. Die Richterschaft sollte aufpassen, daß ihre Privilegien ihnen nicht durch den Mißbrauch derselben dereinst einmal abhanden kommen.

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  6. John Doe

    Man stelle sich vor, ein junger RA fängt hochmotiviert in einer Wirtschaftskanzlei an. Schnell kommt die Ernüchterung für den Associate, denn statt bei den „richtigen“ Fällen mitzuarbeiten, wird er dafür abgestellt, die Bußgeldbescheide für Geschwindigkeitsübertretungen, Park- und Rotlichtverstöße und sonstige Wehwehchen der Unternehmensbosse, die die eigentlichen Mandate liefern, zu bearbeiten. Ihm würde wohl niemand verübeln, wenn er die Kanzlei verlässt, um woanders nach dem Rechtsgebiet seiner Wahl zu suchen. Richter haben eben nur einen Staat, wechseln geht nicht.
    Es gibt vermutlich kein Rechtsgebiet das mich weniger reizt als Sozialrecht.

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  7. Gregor

    Genau. Der hessische Innenminister hat bestimmt eine schöne „schwarze Liste“, auf der die Verwaltungsrichter mit gering ausgeprägtem Verständnis für die Bedürfnisse einer effizienten Verwaltung notiert sind. Und die kommen jetzt alle ans Sozialgericht, da können sie weniger Schaden anrichten.

    (Dass man in Deutschland Rechtsanwalt werden kann, ohne einen Schimmer von grundlegenden Prinzipien des Rechtsstaats zu haben [und deshalb die Gewährleistung der Unabsetzbarkeit und Unversetzbarkeit von Richtern für ein unverdientes „Standesprivileg“ hält], ist auch so eine Fehlentwicklung.)

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  8. Burschel

    „Im übrigen stimmt es nicht, wie die Beiträge zeigen, die einen Richterbundfunktionär auf den Plan riefen, was ängstliche und -wie üblich- um Harmonie bedachte Anwälte veranlaßte, meinen Rücktritt vom Vorsitz des Darmstädter Anwaltverein zu fordern.“

    ????
    insider-Amerkung, die ich nicht verstehe

    „Ihr Beitrag, Herr Burschel, liegt ebenfalls auf dem üblichen und von Ihnen -als Amtsgerichtsdirektor- erwarteten Niveau“

    das nehm ich mal als Kompliment.

    „Auch Anwälten fällt es leider schwer, Fehlentwicklungen in ihrem Berufsstand zu erkennen und namhaft zu machen.“

    Was meinen Sie mit „auch“? Wem noch?

    „Ich fürchte allerdings, der in dem Beispiel zum Ausdruck kommende Mangel an Berufsethos ist leider kein Einzelfall“

    den Mangel vermag ich nicht zu erkennen

    „Die Richterschaft sollte aufpassen, daß ihre Privilegien ihnen nicht durch den Mißbrauch derselben dereinst einmal abhanden kommen.“

    Wie meinen Sie das ? Könnten Sie bitte konkreter werden?
    Soll das gar eine Drohung sein?

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  9. Burschel

    „“Auch Anwälten fällt es leider schwer, Fehlentwicklungen in ihrem Berufsstand zu erkennen und namhaft zu machen.”

    „Was meinen Sie mit “auch”? Wem noch?“

    sorry, den nehm ich zurück, habe „ihrem“ und „Ihrem“ verwechselt.

    Sie meinten, auch Anwälten fällt es schwer, Fehlentwicklungen im Berufsstand der Anwälte zu erkennen?

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  10. giselle

    Jedenfalls habe ich erst mal Strafanzeige wegen Niveauunterschreitung sowie Beitragsvergiftung erstattet.

    So gehts ja nicht, meine Herren!

    Ist ja wie am Ballmann äh Ballermann hier.

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  11. Thorsten Eschborn

    Ich persönlich würde die Versetzung von Verwaltungsrichtern an Sozialgerichte begrüßen. Insbesondere aufgrund der langen Verfahrensdauer sozialgerichtlicher Prozesse. Unverständlich finde ich die ablehnende Haltung der Richter.

    Sozialrecht ist nichts anders als besonderes Verwaltungsrecht. Das SGB X ist mit dem VwVfG nahezu identisch. Das SGB II (Hartz IV) ist eines der einfachsten Gesetze in Deutschland. Flocken, die man vor Antragstellung hat, sind Vermögen. Flocken, die man nach Antragstellung erhält, sind Einkommen.

    Nach so viel Weisheit habe ich den Eindruck, dass manch Verwaltungsrichter einfach zu faul ist, sich mit einem anderen Rechtsgebiet zu befassen und dies mit seiner Unversetzbarkeit begründet.

    Andererseits bin ich aber froh, dass die Sozialgerichte von Persönlichkeiten mit „null Bock auf Sozialrecht“ verschont bleiben.

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